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Deutsche Exporteure und Banken können Ausfuhrgewährleistungen des Bundes zur Förderung des deutschen Exportes, bekannt als Hermes-Deckungen, zur Absicherung von Exportrisiken nutzen. Die Abwicklung überträgt die Bundesregierung einem Konsortium aus Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC Deutsche Revision, wobei der Hermes die Federführung hat.

Hermes-Deckungen werden als Ausfuhrgarantien gewährt, wenn der Schuldner eine Privatfirma ist, oder als Ausfuhrbürgschaften, wenn der Schuldner oder Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist.

Versicherbar sind bei Exporteuren die Risiken vor und nach Versand; Banken können Finanzkreditdeckungen erhalten.

Geschützt sind Exporteure und Banken gegen die Uneinbringlichkeit der Forderung einschließlich Kreditzinsen aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken.

Zu den politischen Risiken gehören der allgemeine politische Schadensfall sowie der Konvertierungs- und Transferfall, der Verlust von Ansprüchen durch politisch bedingte Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sowie der Verlust der Ware vor Gefahrenübergang infolge politischer Umstände. Daneben sind wirtschaftliche Risiken gedeckt, also das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und der 6-monatigen Nichtzahlung (Protracted Default).

Jeder Deckungsnehmer partizipiert mit einer Selbstbeteiligung am Schaden. Sie liegt bei 5% für politische Risiken sowie Fabrikationsrisiko- und Finanzkreditdeckungen, für Insolvenz- und Nichtzahlungsrisiken sind es 15%. Die Entgelte für Anträge und Ausfuhrgewährleistungen sind risikoabhängig. Die Anträge sind bei der Hermes Kreditversicherungs-AG zu stellen.

local global informiert Sie in der folgenden Aufstellung über Deckungsmöglichkeiten und Bestimmungen zu einzelnen Ländern (ohne Gewähr). Ausführliche Informationen finden Sie unter www.ausfuhrgewaehrleistungen.de.

  • geschlossene Länder (keine Ausfuhrgewährleistungen):
    Afghanistan, Angola, Benin, Burundi, Guyana, Irak, Haiti, Jugoslawien, Kambodscha, Kongo (früher Zaire), Liberia, Libyen, Nicaragua, Nordkorea, Ruanda, Sambia, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien
  • besondere Länderbestimmungen zu:






        

  • offene Länder: alle übrigen Staaten