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Nordamerika

Auslandshandelskammern helfen beim Inkasso - Kritische Finanzlage vieler US-Firmen / Streitbeilegung vor der Einschaltung teurer Anwälte anstreben / Von Ullrich Umann

 

New York (gtai) - Bei den deutschen Auslandshandelskammern in den USA, v.a. der AHK USA - New York und der AHK USA - Chicago, reißen die Anfragen deutscher Unternehmen und Privatpersonen nach Inkassoaufträgen nicht mehr ab. Im Gegenteil, mit zunehmender Konjunkturabkühlung nehmen die Zahlungsausfälle in den USA sogar noch merklich zu. Wenn erst Anwälte und Gerichte von den Parteien bemüht werden, entstehen hohe Kosten.

Wurden bei der AHK in New York im vergangenen Jahr 51 diesbezügliche Anfragen bearbeitet, waren es von Januar bis einschließlich September 2009 bereits 56. Sollte es bei diesem Tempo bleiben, wäre das ein Zuwachs um 25 bis 30% auf Jahresbasis.

Einen ähnlichen Trend vermeldet die AHK in Chicago. Im Jahre 2008 waren dort 27 Inkassoanfragen und 2009 bis zum Oktober bereits 35 Anfragen zu verzeichnen. Der überwiegende Schwerpunkt liegt bei Anfragen von deutschen Firmen, die Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral ihrer US-Kunden haben. Hinzu kommen einzelne Anfragen, bei denen der Schuldner Privatperson ist. Die Beträge, um die es geht, liegen i.d.R. im fünfstelligen Bereich, manchmal aber auch deutlich darüber.

Wird eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung unausweichlich, da seitens des Schuldners selbst nach einer dritten Mahnung und mehreren telefonischen Kontaktaufnahmeversuchen keine Reaktion erfolgt, unterstützen die AHK'n bei der Suche nach deutschsprachigen Rechtsanwälten, die auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert und am zuständigen Gerichtsort zugelassen sind.

Für ihre Leistungen berechnen die AHK'n eine Grundvergütung und bei erfolgreichem Forderungseinzug eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 5%. Richtig teuer wird es, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Anwälte kennen in den USA im Gegensatz zu Deutschland keine Gebührenordnung mit entsprechenden Tabellen. Abgerechnet wird über Stundensätze oder Pauschalen.

Angesichts der Gebühren für den eigenen Anwalt will jeder Prozessbeginn oder das bewusste Riskieren eines gegnerischen Prozessbeginns gut überlegt sein.

Wichtiger Hinweis:

Der vorliegende Artikel ist stark gekürzt und gibt den Inhalt daher nur unvollständig wieder. Die komplette Fassung ist in unserer Zeitschrift "Geschäftspraxis USA" vom November 2009 enthalten, die Sie kostenpflichtig im pdf-Format herunterladen können.

Sie finden die Veröffentlichung unter folgendem Link:

http://www.gtai.de

"Geschäftspraxis USA" ist eine monatlich erscheinende Publikation, die fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im US-Exportkontrollrecht berichtet. Zusätzlich enthält die Zeitschrift Berichte über Verfahrens-, Rechts- und Zollfragen die USA betreffend.

(GTAI)




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